Ein Flüchtling muss in einer Erstaufnahmeeinrichtung eines Bundeslandes seinen Asylantrag stellen. Hier arbeiten Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge/BAMF, die zuständig für die Asylanträge von Geflüchteten sind.
Sie überprüfen, ob der Asylsuchende vielleicht schon in einem anderen Bundesland oder in einem anderen europäischen Land einen Asylantrag gestellt hat.
Dafür werden ihre Fingerabdrücke in einer deutschen und einer europäischen Datenbank am Computer verglichen. Wenn die Person noch in keinem anderen Bundesland oder europäischen Land registriert wurde, wird der Asylantrag gestellt. Außerdem erhalten Flüchtlinge nun ein Dokument, das ihnen bestätigt, dass sie sich für die Dauer des Verfahrens in Deutschland aufhalten dürfen.