Ein Flüchtling muss in einer Erstaufnahmeeinrichtung eines Bundeslandes seinen Asylantrag stellen. Hier arbeiten Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge/BAMF, die zuständig für die Asylanträge von Geflüchteten sind.
Sie überprüfen, ob der Asylsuchende vielleicht schon in einem anderen Bundesland oder in einem anderen europäischen Land einen Asylantrag gestellt hat.