Ein Flüchtling, der in Deutschland ankommt und Asyl möchte, kann sich zum Beispiel direkt bei der Polizei melden. Eigentlich reicht es schon, dass er "Asyl" sagt, damit seine Meldung als Asylgesuch gilt. Aber bei der Polizei kann man keinen Asylantrag stellen. Deswegen leitet die Polizei die Menschen weiter an das sogenannte "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge", kurz: BAMF.