Andreas, 13 Jahre, fragte am 17. Juni 2015
Die Hitlerjugend war für die Erziehung und Bildung außerhalb der Schule und des Elternhauses verantwortlich. Mit dem "Gesetz über die Hitlerjugend" von 1936 und zwei weiteren Verordnungen von 1939 wurde die Mitgliedschaft in einer Organisation der Hitlerjugend Pflicht:
- die 10-14-jährigen Jungen im "deutschen Jungvolk"
- die 14-18-jährigen Jungen in der "Hitlerjugend"
- die Mädchen von 10 bis 14 im "Jungmädelbund"
- die Mädchen von 14-18 Jahren im "Bund deutscher Mädel"
Es gab jedoch auch Jugendliche, wie die Edelweißpiraten, die sich nicht der Hitlerjugend anschlossen.