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Hier findest du Erklärungen von vielen Wörtern und Begriffen zum Thema Krieg und Frieden
Dublin-Verordnung
Die sogenannte Dublin-Verordnung regelt anhand von verschiedenen Kriterien, welcher EU-Mitgliedsstaat für das Asylverfahren eines Asylsuchenden zuständig ist.
Normalerweise liegt die Verantwortung für das Verfahren bei dem Land, in dem eine Person das erste Mal in die EU eingereist ist.
Wenn also eine Person in Deutschland einen Asylantrag stellt, wird zunächst von den Behörden geprüft, ob die Person sich zuvor in einem anderen europäischen Land aufgehalten hat, das dann für das Verfahren zuständig wäre.
Dies wird zum Beispiel über Fingerabdrücke nachgewiesen, die oft bei der Einreise in die EU abgeben werden müssen und in einer gemeinsamen Datenbank gespeichert werden.
Hat die Person z.B. in Italien einen solchen Fingerabdruck abgegeben, ist offiziell Italien für das Asylverfahren zuständig und Deutschland sollte die Person nach Italien zurückschicken. Der Prozess des Zurückschickens wird auch Rückführung genannt.