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Volksgemeinschaft

Der Begriff "Volksgemeinschaft" wurde von den Nationalsozialisten (1933-1945) für die Bestimmung der Zugehörigkeit zum deutschen Volk verwendet.

Zur deutschen Volksgemeinschaft gehörten nicht alle Deutschen, sondern nur die mit "arischer" Abstammung. Ein Volksdeutscher konnte also nur sein, wer arische Eltern und Großeltern und Urgroßeltern hatte und dies in einem sogenannten "Familienstammbaum" nachweisen konnte. Deutsche jüdischen Glaubens gehörten für die Nationalsozialisten nicht zur deutschen Volksgemeinschaft.

Dies ging auch anderen Minderheiten so, wie z.B. den Sinti und Roma.

Für die sogenannte "Volksgemeinschaft" ergab sich dadurch ein Gefühl der Einheit und Zugehörigkeit. (-> Herrenrasse)