Laut UNHCR sind aktuell ungefähr 65 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Über 80 Prozent davon bleiben in ihren Herkunftsländern (Binnenflüchtlinge) oder fliehen in Nachbarländer. Nur ein geringer Teil aller Flüchtlinge weltweit flieht in andere Kontinente, wie zum Beispiel nach Europa.
Die Europäische Union versucht, einen gemeinsamen Umgang für die Geflüchteten zu finden. Das ist manchmal schwierig, weil die Meinungen sehr auseinander gehen. Bei manchen Themen haben sich europäische Länder aber bereits auf ein gemeinsames Handeln geeinigt. Zum Beispiel wenn es um Registrierungen und Asylanträge von Geflüchteten in der EU geht.
Wenn ein Flüchtling in einem europäischen Land ankommt, wird er registriert. Das heißt, dass seine Fingerabdrücke genommen werden und ein Foto gemacht wird. Die Fingerabdrücke, das Foto und der Name des Geflüchteten werden in einer Datenbank gespeichert, auf die alle Behörden der EU zugreifen können. Erst, wenn eine Person registriert ist, kann sie in einem europäischen Land um Asyl bitten und einen Asylantrag stellen.
Eigentlich muss sich ein Flüchtling in dem europäischen Land, in dem er zuerst ankommt registrieren und einen Asylantrag stellen. Das legt das sogenannte "Dublin-Verfahren" fest, auf das sich alle Länder der Europäischen Union sowie die Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen geeinigt haben.
Das Dublin-Verfahren soll zum Beispiel regeln, dass kein Flüchtling in drei verschiedenen Ländern gleichzeitig einen Asylantrag stellt.
Wenn zum Beispiel eine Frau aus dem Südsudan in Italien zum ersten Mal registriert wird und weiter nach Deutschland geht und hier einen Asylantrag stellt, kann Deutschland in der EU-Datenbank feststellen, dass sie bereits in Italien registriert wurde. Dann können die deutschen Behörden ihren Asylantrag ablehnen und sie wieder nach Italien schicken. Mittlerweile gibt es aber Ausnahmen für die Dublin-Regelung.
Vor allem in Griechenland kommen nämlich besonders viele Flüchtlinge aus afrikanischen und arabischen Ländern zuerst an. Griechenland schafft es nicht, so viele Asylanträge zu bearbeiten.
Die anderen europäischen Länder wissen das und schicken keine Flüchtlinge mehr nach Griechenland zurück, auch, wenn sie dort zum ersten Mal registriert wurden. Denn ansonsten würde nach dem Dublin-Verfahren kaum ein Geflüchteter in Deutschland einen Asylantrag stellen können, weil Deutschland mitten in Europa liegt und von vielen Staaten umgeben ist, durch die die Fliehenden erst hindurch müssen.